Was gehört zu einer Dienstreise?

Antwort

Zu einer Dienstreise gehören alle beruflich veranlassten Reisen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte unternimmt. Typische Bestandteile einer Dienstreise sind: - **Reisezweck:** Ein klarer beruflicher Anlass, z. B. Kundentermine, Messen, Schulungen, Konferenzen oder Projektbesprechungen. - **Reiseweg:** Die Hin- und Rückfahrt vom Arbeitsplatz oder Wohnort zum Zielort der Dienstreise. - **Reisezeit:** Die Zeit, die für die An- und Abreise sowie für die Erledigung der dienstlichen Aufgaben aufgewendet wird. - **Reisekosten:** Kosten für Transport (z. B. Bahn, Flugzeug, Mietwagen), Übernachtung, Verpflegung und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Reise stehen. - **Genehmigung:** In der Regel ist eine vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber erforderlich. - **Abrechnung:** Nach der Rückkehr erfolgt meist eine Reisekostenabrechnung, bei der die entstandenen Kosten dokumentiert und ggf. erstattet werden. Nicht zu einer Dienstreise zählen der tägliche Arbeitsweg (Pendeln) und private Reisen.

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