Zu einer Dienstreise gehören alle beruflich veranlassten Reisen, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte unternimmt. Typische Bestandteile einer Dienstreise sind: - **Reisezweck:** Ein klarer beruflicher Anlass, z. B. Kundentermine, Messen, Schulungen, Konferenzen oder Projektbesprechungen. - **Reiseweg:** Die Hin- und Rückfahrt vom Arbeitsplatz oder Wohnort zum Zielort der Dienstreise. - **Reisezeit:** Die Zeit, die für die An- und Abreise sowie für die Erledigung der dienstlichen Aufgaben aufgewendet wird. - **Reisekosten:** Kosten für Transport (z. B. Bahn, Flugzeug, Mietwagen), Übernachtung, Verpflegung und sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit der Reise stehen. - **Genehmigung:** In der Regel ist eine vorherige Genehmigung durch den Arbeitgeber erforderlich. - **Abrechnung:** Nach der Rückkehr erfolgt meist eine Reisekostenabrechnung, bei der die entstandenen Kosten dokumentiert und ggf. erstattet werden. Nicht zu einer Dienstreise zählen der tägliche Arbeitsweg (Pendeln) und private Reisen.