Ob du bei einem Zugausfall (z. B. eines IC) ohne Mehrkosten einen ICE nutzen darfst, hängt von der konkreten Situation ab: **Grundsätzlich gilt:** Wenn dein gebuchter Zug (z. B. ein IC) aus... [mehr]
Ja, mit einem Behinderungsgrad „B“ im Schwerbehindertenausweis kannst du grundsätzlich auch ICE fahren. Das Merkzeichen „B“ steht für „Begleitperson erforderlich“. Damit darf eine Begleitperson kostenlos im Nah- und Fernverkehr (also auch im ICE) mitfahren, wenn du selbst im Besitz einer gültigen Fahrkarte bist. Ob du selbst kostenlos fahren kannst, hängt davon ab, ob du zusätzlich das Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung), „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) im Ausweis hast und im Besitz eines gültigen Beiblattes mit Wertmarke bist. Nur dann fährst du im Nahverkehr kostenlos, im Fernverkehr (z. B. ICE) benötigst du aber immer eine Fahrkarte – außer, du bist schwerbehindert und hast Anspruch auf Freifahrt (siehe oben). Zusammengefasst: - Mit „B“ darf deine Begleitperson kostenlos im ICE mitfahren. - Du selbst benötigst im ICE eine gültige Fahrkarte, es sei denn, du hast zusätzlich die Voraussetzungen für eine Freifahrt. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Deutschen Bahn](https://www.bahn.de/service/individuelle-reise/barrierefrei/reisen-mit-schwerbehinderung).
Ob du bei einem Zugausfall (z. B. eines IC) ohne Mehrkosten einen ICE nutzen darfst, hängt von der konkreten Situation ab: **Grundsätzlich gilt:** Wenn dein gebuchter Zug (z. B. ein IC) aus... [mehr]