Welche drei zusätzlichen Informationen müssen Reifenhersteller beim Verkauf von Neureifen auf dem Label bereitstellen?

Antwort

Beim Verkauf von Neureifen müssen Reifenhersteller dem Käufer auf dem Label folgende drei zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen: 1. **Kraftstoffeffizienz**: Eine Bewertung, die angibt, wie effizient der Reifen im Hinblick auf den Kraftstoffverbrauch ist. Diese wird in Klassen von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient) angegeben. 2. **Nasshaftung**: Eine Bewertung der Haftung des Reifens auf nasser Fahrbahn, ebenfalls in Klassen von A bis G. Diese Information ist wichtig für die Sicherheit und das Bremsverhalten bei Nässe. 3. **Geräuschpegel**: Der externe Rollgeräuschpegel des Reifens, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Zusätzlich wird eine Klassifizierung in Bezug auf die Lautstärke (z. B. ein, zwei oder drei Schallwellen) bereitgestellt, um die Geräuschentwicklung des Reifens zu kennzeichnen. Diese Informationen helfen den Verbrauchern, informierte Entscheidungen beim Kauf von Reifen zu treffen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was versteht man unter einem Runflat-Reifen mit selbstragenden Seitenwänden?

Ein Runflat-Reifen mit selbstragenden Seitenwänden ist eineller Reifentyp, der so konstruiert ist, dass er auch bei einem Druckverlust, wie zum Beispiel nach einem Reifenplatzer, weiterhin fahrba... [mehr]