Die Legislative, die Judikative und die Exekutive sind die drei Gewalten eines Staates, die in der Regel in einem System der Gewaltenteilung organisiert sind: 1. **Legislative**: Dies ist die gesetzgebende Gewalt. Sie ist verantwortlich für die Schaffung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen. In vielen Ländern wird die Legislative durch ein Parlament oder eine Versammlung repräsentiert, das aus gewählten Vertretern besteht. 2. **Judikative**: Dies ist die rechtsprechende Gewalt. Sie interpretiert und wendet die Gesetze an und sorgt dafür, dass das Rechtssystem funktioniert. Die Judikative umfasst Gerichte und Richter, die über Streitfälle entscheiden und die Einhaltung der Gesetze überwachen. 3. **Exekutive**: Dies ist die ausführende Gewalt. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung und Durchsetzung der Gesetze. Die Exekutive wird in der Regel von der Regierung oder dem Staatsoberhaupt geleitet und umfasst Ministerien und Behörden, die verschiedene Bereiche der öffentlichen Verwaltung betreuen. Diese drei Gewalten arbeiten zusammen, um ein Gleichgewicht zu schaffen und Machtmissbrauch zu verhindern.