Bestimmtheit und Untersuchungsgrundsatz sind zentrale Begriffe im deutschen Verwaltungsrecht. **Bestimmtheit** bezieht sich auf die Klarheit und Eindeutigkeit von Verwaltungsakten. Ein Verwaltungsakt muss so formuliert sein, dass die betroffene Person genau versteht, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Dies ist wichtig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Bestimmtheit sind im Allgemeinen im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt. **Untersuchungsgrundsatz** ist ein Prinzip, das besagt, dass die Behörde verpflichtet ist, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dies bedeutet, dass die Behörde aktiv Informationen sammeln und Beweise sichern muss, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Der Untersuchungsgrundsatz ist ebenfalls im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verankert, insbesondere in den §§ 24 und 25. Beide Grundsätze sind entscheidend für die Rechtmäßigkeit und Fairness von Verwaltungsverfahren.