Dauer der Rechtsfähigkeit bei natürlichen und juristischen Personen?

Antwort

Die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Juristische Personen hingegen erlangen die Rechtsfähigkeit mit ihrer Eintragung in das entsprechende Register (z.B. Handelsregister) und bestehen in der Regel so lange, bis sie aufgelöst werden.

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