Die Begriffe "Bringschuld" und "Schickschuld" stammen aus dem deutschen Zivilrecht und beziehen sich auf die Verpflichtungen von Schuldnern und Gläubigern im Rahmen von Verträgen. 1. **Bringschuld**: Bei einer Bringschuld ist der Schuldner verpflichtet, die Leistung an einem bestimmten Ort zu erbringen, in der Regel am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Gläubigers. Das bedeutet, der Schuldner muss die Leistung (z. B. eine Ware oder Dienstleistung) zum Gläubiger bringen. 2. **Schickschuld**: Im Gegensatz dazu liegt bei einer Schickschuld die Verpflichtung des Schuldners darin, die Leistung an einen bestimmten Ort zu senden oder zu schicken. Der Schuldner erfüllt seine Pflicht, indem er die Leistung an den Gläubiger versendet, wobei das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports in der Regel beim Gläubiger liegt, sobald die Leistung dem Transporteur übergeben wurde. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie Auswirkungen auf die Haftung und das Risiko im Falle von Verlust oder Beschädigung der Leistung hat.