Korrekt ist die Schreibweise „Az.“ (mit kleinem „z“ und Punkt), wenn du das Wort „Aktenzeichen“ abkürzen möchtest. Ein Doppelpunkt ist nicht Teil der Abkürzung. Beispiel: Az. 123/2024 Die Großschreibung „AZ“ oder die Variante „AZ:“ ist nicht standardgemäß. Die richtige Abkürzung ist also: **Az.**