Die Person der Rechtspflege, die die rechtsprechende Gewalt ausübt und in ihren Entscheidungen unabhängig ist, ist der Richter. Richter sind dafür verantwortlich, Recht zu sprechen und Urteile zu fällen, wobei sie an Gesetze und die Verfassung gebunden sind, jedoch unabhängig von äußeren Einflüssen agieren.