Das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) regelt die Überwachung von Grundstoffen, die für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden können. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes umfassen: 1. **Zweck und Anwendungsbereich (§ 1)**: Das Gesetz dient der Überwachung und Kontrolle von Grundstoffen, um Missbrauch zu verhindern. 2. **Definitionen (§ 2)**: Hier werden die relevanten Begriffe definiert, wie z.B. „Grundstoffe“ und „Sprengstoffe“. 3. **Überwachung (§ 3)**: Die zuständigen Behörden sind für die Überwachung der Herstellung, des Handels und der Verwendung von Grundstoffen verantwortlich. 4. **Genehmigungspflicht (§ 4)**: Bestimmte Tätigkeiten mit Grundstoffen bedürfen einer Genehmigung. 5. **Meldepflicht (§ 5)**: Unternehmen müssen bestimmte Transaktionen mit Grundstoffen melden. 6. **Sanktionen (§ 6)**: Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Sanktionen vorgesehen. 7. **Zusammenarbeit mit anderen Behörden (§ 7)**: Das Gesetz sieht eine Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Behörden vor. Für detaillierte Informationen und spezifische Paragraphen ist es ratsam, den vollständigen Gesetzestext zu konsultieren.