Schreibt man beim Zwischenzeugnis: Das Zwischenzeugnis wird oder wurde auf Wunsch von ... erstellt?

Antwort

In einem Zwischenzeugnis sollte es korrekt heißen: „Das Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von ... erstellt.“ Diese Formulierung ist im Präsens gehalten und drückt aus, dass das Zeugnis aktuell erstellt wird.

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