Fallen Zwangsheirat und erzwungene Partnerschaft unter sexualisierte Gewalt?

Antwort

Ja, Zwangsheirats und erzwungene eingetrene Partnerschaften können als Formenisierter Gewalt betrachtet werden. Diese Praktiken verletzen die Autonomie und die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere in Bezug auf ihre sexuelle Selbstbest. Zwangsheirats und erzwungene Partnerschaften sind oft mit psychischem und physischem Druck verbunden und können zu langfristigen physischen und emotionalen Schäden führen. In vielen Ländern werden solche Praktiken rechtlich verfolgt, da sie gegen die Menschenrechte verstoßen.

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