Zusammenhang von Kinderrechten und Kinderschutz.

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Der Zusammenhang von Kinderrechten und Kinderschutz ist eng und komplementär. Kinderrechte, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind, umfassen grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen, darunter das Recht auf Bildung, Gesundheit, Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sowie das Recht auf Mitbestimmung. Diese Rechte sollen sicherstellen, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen können. Kinderschutz hingegen bezieht sich auf Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Kinder vor Missbrauch, Vernachlässigung und anderen Gefahren zu schützen. Der Kinderschutz ist somit ein praktischer Ausdruck der Kinderrechte, da er sicherstellt, dass die Rechte der Kinder in der Praxis gewahrt werden. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Kinderrechte die normative Grundlage bilden, während Kinderschutz die Umsetzung dieser Rechte in der Realität sicherstellt. Beide Aspekte sind entscheidend für das Wohl und die Entwicklung von Kindern.

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