Ja – aber nicht, um die betroffene Person pauschal zu „entmündigen“, sondern nur als eng begrenzte Schutzmaßnahme gegen eine erhebliche Gefahr für ihre Person oder ih...
Zusammenfassung GG Artikel 6 Abs. 4
Antwort vomArtikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) regelt den Schutz von Ehe und Familie. Er besagt, dass die Ehe und die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Der Staat hat die Aufgabe, die Ehe und die Familie zu fördern und zu schützen, was auch die Verantwortung für die Erziehung der Kinder umfasst. Dieser Artikel betont die Bedeutung von Ehe und Familie als grundlegende gesellschaftliche Einheiten und sichert deren rechtlichen Schutz.