„Akteingesessene Renterehe“ ist kein üblicher Rechtsbegriff. Gemeint ist sehr wahrscheinlich eine Versorgungsehe: eine kurz vor dem Tod geschlossene Ehe, bei der die Rentenversicherun...
Zusammenfassung GG Artikel 6 Abs. 4
Antwort vomArtikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) regelt den Schutz von Ehe und Familie. Er besagt, dass die Ehe und die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Der Staat hat die Aufgabe, die Ehe und die Familie zu fördern und zu schützen, was auch die Verantwortung für die Erziehung der Kinder umfasst. Dieser Artikel betont die Bedeutung von Ehe und Familie als grundlegende gesellschaftliche Einheiten und sichert deren rechtlichen Schutz.