Was sind die wesentlichen Punkte des §6 der GeStoffV?

Antwort

§ 6 der GeStoffV (Gesetz über die Bereitstellung von Stoffen auf dem Markt) befasst sich mit der Registrierung von Stoffen. In diesem Paragraphen wird festgelegt, dass Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen, die in bestimmten Mengen auf den Markt gebracht werden, verpflichtet sind, diese Stoffe bei der zuständigen Behörde zu registrieren. Die Registrierung umfasst Informationen über die Eigenschaften, die Verwendung und die Risiken der Stoffe, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Zudem werden Anforderungen an die Dokumentation und die Fristen für die Registrierung definiert. Ziel ist es, eine umfassende Datenbasis zu schaffen, die eine sichere Handhabung und Verwendung der Stoffe ermöglicht.

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