Die Höhe der Mahngebühren ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet, dass die Mahngebühren die tatsächlichen Kosten, die dem Gläubiger durch die Mahnung entstehen, nicht übersteigen dürfen. Üblicherweise werden Mahngebühren zwischen 2,50 und 5,00 Euro pro Mahnung als angemessen betrachtet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass überhöhte Mahngebühren von Gerichten als unzulässig angesehen werden können. Wenn ein Unternehmen deutlich höhere Mahngebühren verlangt, kann dies als unangemessene Benachteiligung des Schuldners gewertet werden. Weitere Informationen können auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefunden werden: [BMJV](https://www.bmjv.de).