Nein, es ist nicht strafbar, jemandem den Zugang zu einer Toilette zu gewähren. Tatsächlich kann es in bestimmten Situationen sogar als eine Form der Hilfeleistung betrachtet werden. Es gibt jedoch spezifische Regelungen und Vorschriften, die in bestimmten Kontexten beachtet werden müssen, wie z.B. in öffentlichen Einrichtungen oder Gastronomiebetrieben.