Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]
Das Grundrecht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 33 verankert. Dieser Artikel regelt die Rechte der Deutschen auf Zugang zu öffentlichen Ämtern und stellt sicher, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion oder anderer Merkmale benachteiligt wird.
Ja, in Deutschland darf man den Wehrdienst verweigern. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Wer den Wehrdienst verweigert,... [mehr]