Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Ja, eine Zahl- oder Mahnsperre kann eine Hemmung der Verjährung darstellen. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Verjährung von Ansprüchen. Eine Hemmung der Verjährung tritt ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel die Einleitung eines Mahnverfahrens oder die Vereinbarung einer Zahlpause. Während dieser Zeit läuft die Verjährungsfrist nicht weiter. Es ist jedoch wichtig, die genauen Umstände und rechtlichen Grundlagen zu prüfen, um festzustellen, ob eine spezifische Zahl- oder Mahnsperre tatsächlich eine Hemmung der Verjährung bewirkt.
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc...