Zählen bei Ladungsfristen nur die Werktage?

Antwort

Ob bei Ladungsfristen nur die Werktage zählen, hängt vom jeweiligen rechtlichen Kontext und der spezifischen Regelung ab. In vielen juristischen Systemen und Verfahren werden Fristen in Kalendertagen berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich anders geregelt. Es ist wichtig, die jeweilige Verfahrensordnung oder gesetzliche Regelung zu konsultieren, um die genaue Berechnung der Frist zu bestimmen. In Deutschland beispielsweise regelt die Zivilprozessordnung (ZPO) die Berechnung von Fristen.

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