Wo zeige ich Umgangsverweigerung an?
Antwort vomUm Umgangsverweigerung anzuzeigen, solltest du dich an das zuständige Familiengericht wenden. Dort kannst du einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Beweise, die deine Behauptung unterstützen, bereitzuhalten. Zudem kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat von einem Anwalt für Familienrecht einzuholen, um den Prozess besser zu verstehen und deine Interessen zu wahren.