Wo steht im BTHG das Ziel der Teilhabe und Partizipation?

Antwort

Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird das Ziel der Teilhabe und Partizipation insbesondere in § 1 Abs. 1 und § 2 hervorgehoben. § 1 beschreibt das Ziel des Gesetzes, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern. § 2 konkretisiert die Grundsätze der Teilhabe und der Inklusion. Diese Paragraphen betonen die Bedeutung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Notwendigkeit, Barrieren abzubauen, um eine gleichwertige Teilhabe zu ermöglichen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten