In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht die Chancengleichheit der Parteien in Artikel 21. Dieser Artikel regelt die politischen Parteien und betont, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und dass der Staat die Chancengleichheit der Parteien gewährleistet.
In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]