Ob eine Witwe nach der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft Anspruch auf Witwenpension hat, hängt von den spezifischen gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes ab. In vielen Ländern erlischt der Anspruch auf Witwenpension, wenn die eingetragene Partnerschaft aufgelöst wird. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Rentenversicherung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um genaue Informationen zu den individuellen Ansprüchen und Bedingungen zu erhalten.