Ja, in forensischen Einrichtungen kann es vorkommen, dass Nacktkontrollen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen dienen in der Regel der Sicherheit und der Verhinderung von Schmuggel oder Selbstverletzung. Solche Kontrollen werden oft unter strengen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Würde und Rechte der betroffenen Personen durchgeführt.