In deutschen Justizvollzugsanstalten werden Besucher in der Regel nicht nackt durchsucht. Es gibt jedoch Sicherheitskontrollen, die je nach Sicherheitsstufe der Anstalt und dem individuellen Fall unterschiedlich streng ausfallen können. Diese Kontrollen können das Durchsuchen von Taschen, das Abtasten der Kleidung und das Durchlaufen von Metalldetektoren umfassen. In Ausnahmefällen und bei konkretem Verdacht kann es zu intensiveren Durchsuchungen kommen, aber eine vollständige Entkleidung ist äußerst selten und bedarf besonderer rechtlicher Voraussetzungen.