Nein, das Anhalten eines Taxifahrers während der Fahrt aufgrund deines Verhaltens oder deiner Anweisung stellt keine Willenserklärung im rechtlichen Sinne dar. Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, wie z.B. ein Vertragsschluss. Das Anhalten des Taxis ist eher eine tatsächliche Handlung und keine rechtlich bindende Erklärung.