Ist eine Willenserklärung mündlich gültig?

Antwort

Ja, eine Willenserklärung kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen. Eine Willenserklärung ist eine Äußerung, durch die eine Person ihren Willen kundtut, eine bestimmte rechtliche Wirkung herbeizuführen. Sie kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln abgegeben werden. Es gibt jedoch bestimmte Rechtsgeschäfte, die einer besonderen Form bedürfen, wie z.B. der Schriftform oder der notariellen Beurkundung. Ein Beispiel hierfür ist der Kauf eines Grundstücks, der notariell beurkundet werden muss (§ 311b BGB).

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