Die Wiederholungsgefahr (auch Rückfallgefahr oder Rückfallwahrscheinlichkeit genannt) bei Sexualstraftätern ist ein viel diskutiertes Thema in der Kriminologie und Forensik. Studien zeigen, dass das Rückfallrisiko bei Sexualstraftätern insgesamt niedriger ist als oft angenommen, aber es gibt Unterschiede je nach Art des Delikts, Persönlichkeit des Täters und weiteren Faktoren. **Wichtige Aspekte:** - **Rückfallraten:** Die Rückfallraten für Sexualstraftaten liegen laut internationalen Studien meist zwischen 10 und 20 % innerhalb von fünf bis zehn Jahren nach der Entlassung aus dem Strafvollzug. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Sexualstraftäter nach ihrer Verurteilung keine weiteren Sexualdelikte begeht. - **Risikofaktoren:** Höheres Rückfallrisiko besteht bei Tätern mit mehreren Vorstrafen, bei pädosexuellen Neigungen, bei fehlender sozialer Einbindung, bei Substanzmissbrauch oder bei bestimmten Persönlichkeitsstörungen. - **Unterschiede nach Delikt:** Täter, die Kinder sexuell missbrauchen, haben tendenziell ein höheres Rückfallrisiko als Täter, die Sexualdelikte an Erwachsenen begehen. - **Therapie:** Die Teilnahme an spezialisierten Behandlungsprogrammen kann das Rückfallrisiko senken. **Fazit:** Die Wiederholungsgefahr bei Sexualstraftätern ist nicht pauschal hoch, sondern hängt von individuellen Faktoren ab. Eine sorgfältige Risikoeinschätzung durch Fachleute ist entscheidend, um Rückfälle zu verhindern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesamt für Justiz](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Sexualstraftaten/sexualstraftaten_node.html) oder bei der [Kriminologischen Zentralstelle](https://www.krimz.de/).