Eine Ungleichbehandlung im Stellenbesetzungsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Diese sind in der Regel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in spezifischen Reg... [mehr]
In Deutschland liegt die sogenannte "geringe Menge" für den Eigenbedarf von Cannabis, einschließlich Haschisch, je nach Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. Diese Menge kann jedoch variieren, und es liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Es ist wichtig zu beachten, dass der Besitz von Cannabis in Deutschland grundsätzlich illegal ist, auch wenn geringe Mengen für den Eigenbedarf unter bestimmten Umständen toleriert werden können. Für genaue Informationen und aktuelle Regelungen sollte die jeweilige Landesgesetzgebung konsultiert werden.
Eine Ungleichbehandlung im Stellenbesetzungsverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Diese sind in der Regel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie in spezifischen Reg... [mehr]