Wie teilt man eine AG bei zwei Aktionären?

Antwort

Die Teilung einer Aktiengesellschaft (AG) bei zwei Aktionären kann auf verschiedene Weisen erfolgen, abhängig von den Zielen der Aktionäre und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die dabei eine Rolle spielen: 1. **Gesellschafter prüfen**: Zunächst sollte der Gesellschaftsvertrag der AG geprüft werden, um festzustellen, ob dort Regelungen zur Teilung oder zur Übertragung von Aktien enthalten sind. 2. **Aktienübertragung**: Eine Möglichkeit besteht darin, dass einer der Aktionäre seine Aktien an den anderen überträgt. Dies kann durch einen Kaufvertrag oder eine Schenkung geschehen. Die Übertragung muss in das Aktienregister eingetragen werden. 3. **Neugründung einer AG**: Eine andere Möglichkeit ist die Gründung einer neuen AG, wobei die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der bestehenden AG auf die neue AG übertragen werden. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung. 4. **Liquidation**: Wenn die AG aufgelöst werden soll, kann eine Liquidation in Betracht gezogen werden. Dabei werden die Vermögenswerte verkauft und die Verbindlichkeiten beglichen, bevor das verbleibende Vermögen an die Aktionäre verteilt wird. 5. **Rechtliche Beratung**: Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Schritte im Einklang mit dem Aktiengesetz und anderen relevanten Vorschriften stehen. 6. **Steuerliche Aspekte**: Auch die steuerlichen Konsequenzen einer Teilung oder Übertragung sollten berücksichtigt werden, da sie je nach Vorgehensweise unterschiedlich ausfallen können. Es ist wichtig, alle Optionen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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