Eine Hauptversammlung (HV) bei einer Aktiengesellschaft (AG) findet in der Regel einmal im Jahr statt. Gemäß dem Aktiengesetz (AktG) ist die Hauptversammlung innerhalb der ersten acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres abzuhalten. In bestimmten Fällen kann es jedoch auch zusätzliche Hauptversammlungen geben, beispielsweise bei wichtigen Unternehmensentscheidungen oder außerordentlichen Hauptversammlungen.