Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen kann je nach Land und Branche variieren. In der EU beispielsweise sind Hersteller verpflichtet, Ersatzteile für bestimmte Produkte für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach dem letzten Verkauf bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für Elektro- und Elektronikgeräte. In anderen Branchen, wie der Automobilindustrie, können die Fristen unterschiedlich sein. Es ist ratsam, die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien für die jeweilige Branche und Region zu prüfen.