Wie lange dürfen Sicherheitsbehörden IP-Adressen speichern?

Antwort

Die Speicherung von IP-Adressen durch Sicherheitsbehörden unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen. Nach dem Telemediengesetz (TMG) dürfen IP-Adressen in der Regel nur so lange gespeichert werden, wie es für die Erbringung der Dienste erforderlich ist. Bei der Strafverfolgung können IP-Adressen jedoch länger gespeichert werden, wenn sie für Ermittlungen relevant sind. Die genauen Fristen können variieren, aber in vielen Fällen dürfen IP-Adressen für einen Zeitraum von bis zu 10 Wochen gespeichert werden, wenn sie zur Aufklärung von Straftaten benötigt werden. Bei schwerwiegenden Straftaten kann die Speicherung auch länger erfolgen, jedoch sind dafür spezielle rechtliche Voraussetzungen erforderlich. Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Urteile zu beachten, da sich diese ändern können.

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