Nein, der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ist nicht von der Dauer der Tat abhängig. Entscheidend ist, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, ein G... [mehr]
Die Dauer, bis sich ein Staatsanwalt nach einer Straftat meldet, kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Schwere der Straftat, der Komplexität des Falls und der Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaft. In einigen Fällen kann es nur wenige Tage dauern, während es in anderen Fällen mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen kann. Es ist wichtig zu beachten, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel erst aktiv wird, nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat.
Nein, der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) ist nicht von der Dauer der Tat abhängig. Entscheidend ist, dass jemand gegen den Willen des Berechtigten in eine Wohnung, ein G... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Eine Beschwerde gegen eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt in Deutschland kannst du grundsätzlich bei der vorgesetzten Behörde einreichen. Das ist in der Regel die jeweilige **Le... [mehr]
Logikfehler in der Argumentation oder im Vorgehen eines Staatsanwalts können das Vertrauen in den Rechtsstaat beeinträchtigen, insbesondere wenn sie systematisch auftreten oder zu ungerechte... [mehr]
Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.... [mehr]
Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Die Länge einer Frist hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - **Kündigungsfristen** im Arbeitsrecht: Meistens 2 Wochen bis meh... [mehr]