Die Dauer und Häufigkeit von Telefonaten mit inhaftierten Personen können je nach Land, Bundesland und Einrichtung variieren. In vielen Fällen gibt es spezifische Regelungen, die die maximale Gesprächsdauer pro Anruf und die Anzahl der Anrufe pro Woche festlegen. Oftmals sind Telefonate auf 15 bis 30 Minuten pro Anruf begrenzt. Es ist ratsam, sich direkt bei der jeweiligen Justizvollzugsanstalt zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.