Ein Berufungsausschuss für Ärzte kann den Tenor eines von ihm erlassenen Beschlusses in der Regel durch einen neuen Beschluss ändern. Dies geschieht häufig, wenn neue Tatsachen oder Beweise vorgelegt werden, die eine andere Bewertung des Falls rechtfertigen. Der Ausschuss muss dabei die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschriften beachten. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass der Antrag auf Änderung des Beschlusses formell eingereicht wird, und es kann eine mündliche Anhörung stattfinden, in der die Beteiligten ihre Argumente vorbringen können. Die genauen Verfahren können je nach den spezifischen Regelungen des jeweiligen Berufungsausschusses variieren. Es ist ratsam, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen oder die Satzung des Ausschusses zu konsultieren, um die genauen Schritte und Anforderungen zu verstehen.