Im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) besteht grundsätzlich **kein gesetzliches Widerrufsrecht** wie im B2C-Bereich (Geschäfte mit Verbrauchern). Das Widerrufsrecht nach §... [mehr]
Der Verkäufer muss dem Verbraucher verschiedene Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen, um einen möglichen Widerruf zu ermöglichen. Dazu gehören: 1. **Widerrufsbelehrung**: Eine klare und verständliche Belehrung über das Widerrufsrecht, die den Verbraucher über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert. 2. **Widerrufsformular**: Ein Muster-Widerrufsformular, das der Verbraucher verwenden kann, um den Widerruf zu erklären. Dieses Formular muss nicht zwingend genutzt werden, erleichtert aber den Prozess. 3. **Informationen zur Rücksendung**: Angaben darüber, wie und wohin die Ware im Falle eines Widerrufs zurückgesendet werden soll. Diese Dokumente und Informationen müssen dem Verbraucher spätestens bei Lieferung der Ware in Textform (z.B. per E-Mail oder auf Papier) zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [BMJV - Widerrufsrecht](https://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/Widerrufsrecht/_node.html).
Im B2B-Bereich (Geschäfte zwischen Unternehmen) besteht grundsätzlich **kein gesetzliches Widerrufsrecht** wie im B2C-Bereich (Geschäfte mit Verbrauchern). Das Widerrufsrecht nach §... [mehr]
Ja, grundsätzlich hast du beim Online-Kauf als Verbraucher in Deutschland ein Widerrufsrecht, auch wenn dir keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder kein expliziter Vertrag vorgeleg... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]