In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente, die je nach Art des Dokuments variieren. Hier sind einige der wichtigsten: 1. **Handels- und Geschäftsbriefe**: 6 Jahre - Dazu gehören alle empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe. 2. **Buchungsbelege**: 10 Jahre - Dazu zählen alle Belege, die als Grundlage für die Buchführung dienen, wie Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. 3. **Jahresabschlüsse und Lageberichte**: 10 Jahre - Dies umfasst Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte. 4. **Lohnunterlagen**: 6 Jahre - Dazu gehören Lohnkonten, Lohnsteuerkarten und Gehaltsabrechnungen. 5. **Inventare**: 10 Jahre - Inventarlisten und Bestandsverzeichnisse müssen ebenfalls für diesen Zeitraum aufbewahrt werden. 6. **Steuerunterlagen**: 10 Jahre - Steuerbescheide, Steuererklärungen und andere steuerrelevante Dokumente. Diese Fristen beginnen in der Regel mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das jeweilige Dokument entstanden ist. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und im Falle von Prüfungen durch Finanzbehörden oder andere Institutionen vorbereitet zu sein.