Eine besonders wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung, die bei allen Klagearten zu beachten ist, ist die Klagebefugnis. Diese setzt voraus, dass der Kläger durch die angefochtene Maßnahme in seinen Rechten betroffen ist und somit ein rechtliches Interesse an der Klärung des Streitfalls hat. Ohne Klagebefugnis kann die Klage nicht zulässig sein, was zu einer Abweisung führen kann.