Darf Western Union bei der Geldabholung nach der Ausweisnummer des Absenders fragen?

Antwort vom

Ja. Western Union darf (und muss in vielen Fällen) bei einer Geldabholung Identitätsdaten abfragen und prüfen – dazu kann auch die Ausweisnummer des Absenders gehören, insbesondere als zusätzliche Sicherheits- oder Betrugspräventionsprüfung. Wichtig: - **Datenschutz/Verhältnismäßigkeit:** Abfragen müssen einem legitimen Zweck dienen (z. B. Identitätsprüfung, Betrugsabwehr, Geldwäscheprävention) und dürfen nicht „ins Blaue“ erfolgen. - **Praxis:** Häufiger sind MTCN/Transaktionsnummer, Name des Absenders, Betrag, Herkunftsland und dein eigener Ausweis. In bestimmten Fällen kann aber **zusätzlich** nach Details gefragt werden, die nur Absender/Empfänger kennen (z. B. Ausweisnummer, Testfrage/Antwort, Adresse). Offizielle Infos: https://www.westernunion.com

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