Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]
Zwangsmaßnahmen bei besonders schwerer Schuld werden in der Regel von den zuständigen Vollstreckungsbehörden oder Vollstreckungsgerichten durchgeführt. In Deutschland sind dies meist die Amtsgerichte, die für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zuständig sind. Bei bestimmten Maßnahmen, wie beispielsweise der Zwangsvollstreck in das Vermögen, können auch Gerichtsvollzieher involviert sein. Die genauen Zuständigkeiten können jedoch je nach Art der Zwangsmaßnahme und den spezifischen gesetzlichen Regelungen variieren.
Nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären sind in der Regel Entscheidungen, die nicht die Voraussetzungen für eine sofortige Vollstreckung erfüllen. Dazu gehören beis... [mehr]