Wer vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 9b WEG?

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**Grundsätzlich vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – gerichtlich und außergerichtlich. Gegenüber dem Verwalter selbst vertritt aber nicht er sich selbst, sondern der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein per Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__9b.html)) ## Wer vertritt konkret § 9b WEG regelt das ziemlich klar: - **Im Normalfall:** der **Verwalter** vertritt die Gemeinschaft. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__9b.html)) - **Gegenüber dem Verwalter:** der **Vorsitzende des Verwaltungsbeirats** oder ein **durch Beschluss ermächtigter Wohnungseigentümer**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__9b.html)) - **Wenn kein Verwalter vorhanden ist:** dann vertreten die **Wohnungseigentümer gemeinschaftlich** die Gemeinschaft. Das ist der wichtige Unterschied, den viele Kurzantworten auslassen. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/rechtsfaehigkeit-der-eigentuemergemeinschaft-wemog-4-vertretung-HI13503412.html)) ## Was bedeutet das praktisch Entscheidend ist, **gegen wen** gehandelt wird: - Geht es um Verträge, Schreiben, Klagen oder Erklärungen **nach außen**, handelt meist der **Verwalter**. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/verwalter-von-wohnungseigentum-4112-gerichtliche-vertretung-HI17074244.html)) - Geht es um Ansprüche **gegen den Verwalter selbst**, darf er die Gemeinschaft nicht vertreten. Sonst würde er praktisch „für beide Seiten“ handeln. Genau dafür gibt es § 9b Abs. 2 WEG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__9b.html)) ## Wichtiger Irrtum Der **Verwaltungsbeirat** vertritt die Gemeinschaft **nicht automatisch allgemein**. Er hat keine generelle Außenvertretung. Diese Sonderrolle hat der Beiratsvorsitzende nur **gegenüber dem Verwalter**. ([haufe.de](https://www.haufe.de/id/beitrag/rechtsfaehigkeit-der-eigentuemergemeinschaft-wemog-4-vertretung-HI13503412.html)) Der Gesetzestext steht direkt in [§ 9b WEG](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__9b.html).

Kategorie: Recht Tags: WEG Vertretung Verwalter

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