Wer unterzeichnet die Niederanschrift nach § 11 des Berufsausbildungsvertrags?

Antwort

Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) muss der Berufsausbildungsvertrag von den Vertragsparteien, also dem Auszubildenden und dem Ausbildenden, schriftlich niedergelegt und unterzeichnet werden. In der Regel sind dies der Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb, vertreten durch die verantwortliche Person, wie beispielsweise den Ausbildungsleiter oder den Geschäftsführer.

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