Fremder parkt Auto auf meinem Privat-Tiefgaragenparkplatz. Wer trägt die Kosten fürs Abschleppen?

Antwort

In der Regel trägst du die Kosten für das Abschleppen fremden Fahrzeugs, wenn du es auf deinem Privatparkplatz abschleppen lässt. Allerdings kannst du versuchen, die Kosten vom Fahrzeughalter zurückzufordern, insbesondere wenn du nachweisen kannst, dass das Fahrzeug unberechtigt auf deinem Parkplatz steht. Es ist ratsam, vorher die genauen Regelungen in deinem Mietvertrag oder der Hausordnung zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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