Über dem Notar steht in der Regel die Notarkammer, die für die Aufsicht und Regelung der Notare in einem bestimmten Gebiet zuständig ist. In Deutschland sind Notare unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes, und ihre Tätigkeit unterliegt der Aufsicht der jeweiligen Landesjustizbehörden. In bestimmten Fällen kann auch ein Gericht, insbesondere das Amtsgericht, in Bezug auf die Bestellung und Abberufung von Notaren eine Rolle spielen.