Wer muss eine Person zur Feststellung der Identität unverzüglich übernehmen?

Antwort

Eine Person, die zur Feststellung der Identität festgehalten wird, ist grundsätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde oder dem zuständigen Gericht vorzuführen. Die genauen Regelungen können je nach Land und Rechtsordnung variieren, aber in der Regel ist es die Polizei, die für die Identitätsfeststellung zuständig ist.

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