Wer muss dem Mitkontoinhaber die Pfändung mitteilen?

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Im Falle einer Kontopfändung muss in der Regel die Bank den Mitkontoinhaber über die Pfändung informieren. Dies geschieht, weil die Bank verpflichtet ist, alle Kontoinhaber über relevante Änderungen in Bezug auf das Konto zu informieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen rechtlichen Anforderungen je nach Land und spezifischen Umständen variieren können.

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