Wenn du möchtest, dass dein gesetzlicher Betreuer nicht mehr für deine Finanzen zuständig ist, hast du grundsätzlich das Recht, einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung des Au... [mehr]
Zum Betreuer kann in der Regel eine volljährige, geschäftsfähige Person bestellt werden, die in der Lage ist, die Interessen des Betreuten zu vertreten. Dies können Angehörige, Freunde oder auch professionelle Betreuer sein. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht, das dabei die Eignung und die persönlichen Verhältnisse des potenziellen Betreuers prüft. In bestimmten Fällen können auch Institutionen oder Organisationen als Betreuer eingesetzt werden.
Wenn du möchtest, dass dein gesetzlicher Betreuer nicht mehr für deine Finanzen zuständig ist, hast du grundsätzlich das Recht, einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung des Au... [mehr]
Eine SEPA-Überweisung kann grundsätzlich nicht einfach rückgängig gemacht werden, sobald sie ausgeführt und dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde – das gilt unabh... [mehr]