Wer kann als Betreuer bestellt werden?

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Zum Betreuer kann in der Regel eine volljährige, geschäftsfähige Person bestellt werden, die in der Lage ist, die Interessen des Betreuten zu vertreten. Dies können Angehörige, Freunde oder auch professionelle Betreuer sein. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Betreuungsgericht, das dabei die Eignung und die persönlichen Verhältnisse des potenziellen Betreuers prüft. In bestimmten Fällen können auch Institutionen oder Organisationen als Betreuer eingesetzt werden.

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