Wenn ein Bevollmächtigter für eine verstorbene Person handelt, muss geprüft werden, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht) oder sogar erst nach dem Tod...
Post für Verstorbene kann in der Regel von den Angehörigen oder dem Nachlassverwalter angenommen werden. In vielen Fällen ist es auch möglich, dass die Post an die Adresse des Verstorbenen zurückgeschickt wird, wenn der Absender dies wünscht. Es ist ratsam, die Poststelle oder den jeweiligen Dienstleister zu informieren, um sicherzustellen, dass die Post korrekt behandelt wird.
Wenn ein Bevollmächtigter für eine verstorbene Person handelt, muss geprüft werden, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (transmortale Vollmacht) oder sogar erst nach dem Tod...